Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen.

Beauftragung eines Frachtführers

Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzugs heranziehen.

Zusätzliche Leistungen

Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgeltes aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.

Trinkgelder

Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.

Handwerkervermittlung

Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nicht.

Elektro-, Installations- und Montagearbeiten

Der Möbelspediteurs ist, sofern nichts anderes vereinbart nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und Installationsarbeiten berechtigt.
Neumöbelmontagen führt der Möbelspediteur nur mit vorheriger Absprache durch.
Weiter werden lediglich Möbel montiert, die durch den Möbelspediteur auch demontiert wurden. Fremdabgebaute Möbel können nur mit vorheriger Absprache montiert werden.

Möbeleinlagerung

Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Möbelspediteur berechtigt, das Mietverhältnis fristlos aufzulösen, wenn der Auftraggeber nach 30 Tagen Zahlungsverzug die Mietkosten nicht beglichen hat und danach der schriftlich angesetzten Zahlungsfrist von 10 Tagen nicht nachgekommen ist. Danach kann der Möbelspediteur ohne weitere Mahnung das Lagergut auf Kosten des Auftraggebers entsorgen oder verwerten. Berechnet wird jeder angefangene Monat ab dem Einlagerungstermin.

Verschiebung / Kündigung des Umzugsvertrags

Ein allfälliger Rücktritt hat schriftlich per Post zu erfolgen.
Im Falle der Vertragskündigung des Auftraggebers oder bei Verschieben des Umzugstermins innerhalb von 40 Kalendertagen vor dem geplanten Umzugstermin steht dem Möbelspediteur der Anspruch auf 30 % des für den Transport vereinbarten Entgelts zu.

Im Falle der Vertragskündigung des Auftraggebers oder bei Verschieben des Umzugstermins innerhalb von 20 Kalendertagen vor dem geplanten Umzugstermin steht dem Möbelspediteur der Anspruch auf 60 % des für den Transport vereinbarten Entgelts zu.

Im Falle der Vertragskündigung des Auftraggebers oder Verschieben des Umzugstermins innerhalb von 72 Stunden vor dem geplanten Umzugstermin steht dem Möbelspediteur der Anspruch auf 85 % des für den Transport vereinbarten Entgelts zu.

Sicherung besonders transportempfindlicher Güter

Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Kopiergeräten, Fernseh-, Radio- und HiFi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.

Erstattung der Umzugskosten

Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.

Nachprüfung durch den Absender

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.

Missverständnisse

Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs, hat der letztere nicht zu verantworten.

Versicherungshaftung

Die eventuell durch den Möbelspediteur verursachten Schäden, sind innerhalb von zwei Kalendertagen nach dem Umzugstag dem Möbelspediteur schriftlich zu melden. Für spätere Reklamationen und Schadensanzeigen haftet der Möbelspediteur nicht und ist leistungsfrei.

Gerichtsstand

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Wurde ein Pauschalangebot, oder ein Pauschalpreis vereinbart, ist der Möbelspediteur im Recht, bei Mehraufwand ein Aufpreis zu erheben.